Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - I-6 U 18/12, 6 U 18/12   

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https://dejure.org/2012,37651
OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - I-6 U 18/12, 6 U 18/12 (https://dejure.org/2012,37651)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2012 - I-6 U 18/12, 6 U 18/12 (https://dejure.org/2012,37651)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2012 - I-6 U 18/12, 6 U 18/12 (https://dejure.org/2012,37651)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Vorstandes zur Erteilung von Auskünften über die berufliche Qualifikation von Organmitgliedern in der Hauptversammlung; Anforderungen an die Berichterstattung des Aufsichtsrats hinsichtlich der Prüfung des Abhängigkeitsberichts und dessen Prüfung durch den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 314 Abs. 1; AktG § 312; AktG § 313
    Pflicht des Vorstandes zur Erteilung von Auskünften über die berufliche Qualifikation von Organmitgliedern in der Hauptversammlung; Anforderungen an die Berichterstattung des Aufsichtsrats hinsichtlich der Prüfung des Abhängigkeitsberichts und dessen Prüfung durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    AktG §§ 131, 171, 243, 312, 313, 314
    Anfechtungsfrist, Anfechtungsgründe, Anfechtungsklage, Aufsichtsrat, Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Beschlussmängel, Entlastung, Gesellschaftsrecht, Jahresabschluss, Nachschieben, Prüfungspflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entlastungsbeschluss ist nicht anfechtbar, wenn Internet über berufliche Qualifikation der Organmitglieder informiert

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2013, 178
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - 6 U 18/12
    Im Ansatz noch in Übereinstimmung mit den Klägern ist allerdings davon auszugehen, dass Beschlüsse über die Entlastung von Organmitgliedern in einer Aktiengesellschaft dann gemäß § 243 Abs. 1 AktG wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz oder gegen die Satzung der Gesellschaft angefochten werden können, wenn Gegenstand der Entlastungsentscheidung ein Verhalten ist, das seinerseits eindeutig einen schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß beinhaltet (BGHZ 153, 47 ff. = WM 2005, 533 ff. = juris Rn 15; BGHZ 160, 385 ff. = WM 2004, 2489 ff. = juris Rn 6).

    ccc) Einer derartigen Beurteilung stehen auch die Ausführungen in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. November 2002 - II ZR 133/01 - [= BGHZ 153 ff. = WM 2003, 533 ff. = juris Rn 18 bis 20] nicht entgegen.

    fff) Selbst wenn man die von den Klägern beanstandete Berichterstattung des Aufsichtsrates über die Prüfung des Abhängigkeitsberichtes entgegen der hier vertretenen Ansicht für nicht ausreichend halten würde, käme eine Anfechtung des Beschlusses über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates deswegen immer noch nicht in Betracht, weil es sich auch dann zumindest nicht um eine schwere und eindeutige Rechtsverletzung im Sinne der insoweit einschlägigen "Macroton"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 153, 47 ff. = WM 2003, 533 ff. = juris Rn 12 - 15) handeln würde.

  • BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72

    Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - 6 U 18/12
    Mit der Entscheidung des BGH vom 04. März 1974 - II ZR 89/72 -, auf die sich das Landgericht in diesem Zusammenhang bezogen habe, sei der vorliegende Rechtsstreit nicht zu vergleichen.

    Der in diesem Zusammenhang in dem angefochtenen Urteil - wohl unter Verwechslung der verschiedenen Berichtspflichten - vorgenommene Verweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04. März 1974 - II ZR 89/72 - (NJW 1974, 855 ff., 856) geht fehl, denn in dem dort zu entscheidenden Fall fehlte nicht nur - so wie hier von den Klägern behauptet - die Prüfung und Berichterstattung des Aufsichtsrates über den Abhängigkeitsbericht, sondern auch dieser - seinerseits von dem Vorstand aufzustellende - Bericht selbst, so dass schon unter diesem Gesichtspunkt zwangsläufig von einer Pflichtverletzung des Vorstandes auszugehen war.

  • OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 20 U 2/10

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - 6 U 18/12
    Nicht jede marginale Information ist in diesem Sinne zur Beurteilung eines Beschlussgegenstandes erforderlich; vielmehr muss eine gewisse Maßgeblichkeitsschwelle überschritten sein (OLG Stuttgart, AG 2011, 93 ff. = juris Rn 510 f. m.w.N.).

    Einer Entlastung für das Geschäftsjahr 2009/10 kann ein solches Verhalten daher ohnehin nicht mehr entgegen gesetzt werden (OLG Stuttgart, AG 2011, 93 ff. = juris Rn 369 m.w.N.).

  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 253/03

    Bestätigung eines fehlerhaft in der Hauptversammlung gefaßten Beschlusses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - 6 U 18/12
    Ein derartiges Nachschieben eines neuen, zur Begründung einer Anfechtungsklage zunächst noch nicht herangezogenen Lebenssachverhalts nach dem Ende der Anfechtungsfrist ist jedoch unzulässig (BGH WM 2006, 402 ff. = juris Rn 24 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 15.03.2006 - 20 U 25/05

    Aktiengesellschaft: Umfang der Berichtspflicht des Aufsichtsrats

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - 6 U 18/12
    Richtig ist zwar, dass sich der Umfang der Berichts- und Prüfungspflichten des Aufsichtsrates nach der konkreten wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft richtet und daher in einer wirtschaftliche Krisensituation unter Umständen auch eine besonders umfangreiche Prüfung und Berichterstattung angezeigt sein kann (vgl. für die Berichtspflichten über den Jahresabschluss nach § 171 Abs. 2 AktG z.B. OLG Stuttgart WM 2006, 861 ff. = juris Rn 59 ff. m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2009 - II ZR 154/08

    Zulassung einer Revision aufgrund der Anfechtbarkeit eines Entlastungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - 6 U 18/12
    Von einer Rechtsverletzung mit dem danach für eine Anfechtung erforderlichen Gewicht ist nämlich nur dann auszugehen, wenn sich ein Gesellschaftsorgan über eine zweifelsfreie und eindeutig geklärte Rechtslage hinweggesetzt hat (BGH ZIP 2009, 2436 f. = juris Rn 2).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - 6 U 18/12
    Zu einer dahingehenden Auslegung des Aufsichtsratsberichtes - einer rechtsgeschäftsähnlichen Handlung, auf die nach allgemeiner Ansicht die Regeln über die Auslegung von Willenserklärungen entsprechend anzuwenden sind (BGH NJW 2001, 289 ff. = juris Rn 19 m.w.N.) -, ist der Senat entgegen der in der mündlichen Verhandlung vom 18. Oktober 2012 zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung des Klägers zu 1) auch methodisch berechtigt.
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - 6 U 18/12
    Im Ansatz noch in Übereinstimmung mit den Klägern ist allerdings davon auszugehen, dass Beschlüsse über die Entlastung von Organmitgliedern in einer Aktiengesellschaft dann gemäß § 243 Abs. 1 AktG wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz oder gegen die Satzung der Gesellschaft angefochten werden können, wenn Gegenstand der Entlastungsentscheidung ein Verhalten ist, das seinerseits eindeutig einen schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß beinhaltet (BGHZ 153, 47 ff. = WM 2005, 533 ff. = juris Rn 15; BGHZ 160, 385 ff. = WM 2004, 2489 ff. = juris Rn 6).
  • AG Tettnang, 06.06.1986 - 3 C 393/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - 6 U 18/12
    Etwas anderes könnte nur bei Vorliegen von konkreten Anzeichen für eine mangelnde Eignung aufgrund fehlender beruflicher Qualifikation gelten (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 55 1 f.; etwas eingeschränkt auch Lutter/K. Schmidt/Spindler, Aktiengesetz, 2. Auflage, § 131 AktG Rn 51 m.w.N.), an denen es hier jedoch ebenfalls fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1986 - 19 W 2/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - 6 U 18/12
    Insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen über die Entlastung der Organmitglieder und die Wahl der Abschlussprüfer ist ohnehin schon nicht zu erkennen, wieso es für die in diesem Zusammenhang nur erforderliche Beurteilung der Amtsführung in der Vergangenheit auf die berufliche Qualifikation der Vorstände oder der Aufsichtsräte der Beklagten ankommen soll (a.A. - ohne nähere Begründung - OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 551 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2015 - 26 W 14/14

    Auskunftsrechte der Aktionäre bei Zurückstellung der Entscheidung über die

    Ausreichend - aber auch erforderlich - ist nach heute einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass die begehrte Auskunft für einen objektiv denkenden Durchschnittsaktionär - entsprechend der Funktion des Auskunftsrechts, das auch zur Meinungs- und Urteilsbildung anderer Aktionäre, insbesondere der Minderheitsaktionäre, in der Hauptversammlung beitragen soll - ein für seine Urteilsfindung wesentliches Element bildet (vgl. nur: BGH, Beschluss vom 14.01.2014, II ZB 5/12 Rn. 26; Urteil vom 18.10.2004, II ZR 250/02 Rn. 9 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2012, I-6 U 18/12 Rn. 40; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2012, 21 W 55/11 Rn. 26 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.02.2012, 20 W 5/11 Rn. 354; OLG München, Urteil vom 04.07.2001, 7 U 5285/00 Rn. 39; BayObLG, Beschluss vom 14.07.1999, 3Z BR 11/99 Rn. 34, jeweils zitiert aus JURIS; Kubis in: MünchKomm AktG, 3. Aufl., § 131 Rn. 41, 168).

    Auch ist nicht bereits jede marginale Information in diesem Sinne zur Beurteilung eines Beschlussgegenstandes erforderlich; vielmehr muss eine gewisse Maßgeblichkeitsschwelle überschritten sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2012, I-6 U 18/12 Rn. 40; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.02.2012, 20 W 5/11 Rn. 354 aaO).

  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2013 - 5 O 157/13

    Kein unzulässiger Sondervorteil des SoFFin durch Kapitalerhöhung zur Rückführung

    Entgegen der Auffassung der Klägerin handelt es sich beim Unterlassen der Erstellung eines Abhängigkeitsberichts hierbei nicht eine bloße Informationsrechtsverletzung, bei der es auf die Frage der eindeutigen und schweren Gesetzesverletzung nicht ankäme (vgl. auch von der Linden ZIP 2013, 2343), sondern bei Fehlen eines gesetzlich geforderten Berichts (vgl. BGHZ 153, 47 für fehlerhaften Aufsichtsratsbericht; BGH ZIP 2008, 70 für fehlenden Lagebericht) sondern um einen inhaltlichen Mangel (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2012 - I-6 U 18/12 - BeckRS 2012, 125022), bei dem es auf die Eindeutigkeit und Schwere der Gesetzesverletzung ankommt, zumal den Aktionären der Inhalt eines Abhängigkeitsberichts nicht zur Kenntnis gebracht wird.

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (seit Kammerbeschluss vom 10.10.2006 - - 3-05 O 136/06 -, - zuletzt Urteil vom 11.9.2012 - 3-05 O 90/12 - bestätigt durch OLG Frankfurt mit Urteil vom 1.10.2013 - 5 U 214/12; ebenso OLG Frankfurt ZIP 2008, 138; OLG Stuttgart AG 2011, 93; OLG Düsseldorf BeckRS 2012, 25022) genügt der Anfechtende seiner Darlegung der Anfechtungsgründe in der Anfechtungsfrist auch nur, wenn innerhalb dieser Frist darlegt, dass eine konkrete Frage durch die gegebene oder nicht gegebene Antwort nicht oder nicht ausreichend beantwortet worden ist.

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12

    Rechtsfolgen der Mitzählung vom Stimmrecht ausgeschlossener Stimmen bei Fassung

    Nicht jede marginale Information ist in diesem Sinne zur Beurteilung eines Beschlussgegenstandes erforderlich; vielmehr muss eine gewisse Maßgeblichkeitsschwelle überschritten sein (so etwa Senat, Urt. v. 22. November 2012 - I-6 U 18/12, NZG 2013, 178 unter Hinweis auf OLG Stuttgart, AG 2011, 93).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 18/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44547
LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 18/12 (https://dejure.org/2014,44547)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.06.2014 - L 6 U 18/12 (https://dejure.org/2014,44547)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - L 6 U 18/12 (https://dejure.org/2014,44547)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 SGB 10, § 1154 Abs 1 S 1 RVO, § 1154 Abs 1 S 2 RVO, § 76 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Arbeitsunfall in der ehemaligen DDR vor dem 1.1.1992 - Verletztenrente - Bindungswirkung der Bescheide der der Sozialversicherung der DDR - MdE-Feststellung - Abfindung der Verletztenrente - Neufeststellung gem § 1154 Abs 1 S ...

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der ehemaligen DDR vor dem 1.1.1992 in der gesetzlichen Unfallversicherung; Bindungswirkung von Bescheiden der Sozialversicherung der DDR; MdE-Feststellung in einem Abfindungsbescheid

  • rechtsportal.de

    Unfallversicherung - Körperschaden; Minderung der Erwerbsfähigkeit; Neufeststellung; Adressat; Erwerbsfähigkeit; Abfindung; Stammrecht; Regelung; Bindungswirkung; Verschlimmerung; Unfallfolgen; Vorschaden; Rente; abgefundene Rente; Rentenerhöhung; MdE; Steigerung der ...

  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der ehemaligen DDR vor dem 1.1.1992 in der gesetzlichen Unfallversicherung; Bindungswirkung von Bescheiden der Sozialversicherung der DDR; MdE-Feststellung in einem Abfindungsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 29.06.2012 - 6 U 19/12

    Für die Dringlichkeit bei der Untersagung einer Kennzeichenverletzung im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 18/12
    Gegen die ihm am 16. Januar 2012 zugestellten Urteile hat der Kläger am 16. Februar 2012 beim Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jeweils Berufung eingelegt (Verfahren L 6 U 18/12 und L 6 U 19/12).

    Mit Beschluss vom 9. April 2014 hat der Senat die Verfahren L 6 U 18/12 und L 6 U 19/12 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 18/12
    Jedenfalls lässt sich eine unfallbedingte Doppelbildwahrnehmung nicht mit der dafür erforderlichen hinreichenden Wahrscheinlichkeit feststellen, nach der bei vernünftiger Abwägung aller Umstände mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang sprechen muss und ernste Zweifel ausscheiden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 18/12
    Jedenfalls lässt sich eine unfallbedingte Doppelbildwahrnehmung nicht mit der dafür erforderlichen hinreichenden Wahrscheinlichkeit feststellen, nach der bei vernünftiger Abwägung aller Umstände mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang sprechen muss und ernste Zweifel ausscheiden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 18/12
    Sie bilden aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und sind die Basis für den Vorschlag, den der medizinische Sachverständige dem Gericht zur Höhe der MdE unterbreitet (vgl. nur BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - Breithaupt 2003, 565 ff.; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 18/12
    Soweit der Kläger die Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 5. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Juni 2011 sowie die Verpflichtung der Beklagten begehrt, den Bescheid vom 26. Februar 1999 aufzuheben und anstelle der gezahlten Abfindung einen Anspruch auf Verletztenrente nach einer MdE um mehr als 25 vH festzustellen, ist dieses Anliegen als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) ebenfalls zulässig (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 17/12 R - juris).
  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 18/12
    Letzteres wäre ohnehin unzulässig, da nur die Gesamt-MdE von der Bindungswirkung eines Bescheides umfasst ist (vgl. BSG, Urteil vom 13. Februar 2013 - B 2 U 25/11 R - NZS 2013, 464 m.w.N.).
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 18/12
    Eine Verweisung auf andere Tätigkeiten müsste für ihn - etwa wegen des fortgeschrittenen Lebensalters und des Grades der Spezialisierung - eine unbillige Härte im Sinne eines unzumutbaren sozialen Abstiegs bedeuten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 2 U 3/08 R - Breith. 2010, 31; Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 47/90 - BSGE 70, 47).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 18/12
    Entsprechende Funktionsstörungen sind zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides vom 26. Februar 1999 schon nicht zur vollen Überzeugung des Senats nachgewiesen (vgl. zum Inhalt dieses Beweismaßstabs BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 18/12
    Sie bilden aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und sind die Basis für den Vorschlag, den der medizinische Sachverständige dem Gericht zur Höhe der MdE unterbreitet (vgl. nur BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - Breithaupt 2003, 565 ff.; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).
  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84

    Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 18/12
    Dagegen sind die vom Kläger zitierten Anhaltspunkte im gesetzlichen Unfallversicherungsrecht nicht heranzuziehen (vgl. BSG, Beschluss vom 15. Februar 2001 - B 2 U 23/01 B - juris; Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 RU 60/84 - SozR 2200 § 581 Nr. 23).
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90

    Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

  • BSG, 15.02.2001 - B 2 U 23/01 B

    Begriffe der MdE in der Unfallversicherung und der GdB in der sozialen

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.04.2013 - 6 U 18/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41274
OLG Karlsruhe, 10.04.2013 - 6 U 18/12 (https://dejure.org/2013,41274)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.04.2013 - 6 U 18/12 (https://dejure.org/2013,41274)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. April 2013 - 6 U 18/12 (https://dejure.org/2013,41274)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2013 - 6 U 18/12
    Angesichts des Gebots der Rechtssicherheit, das gleichgewichtig neben dem Gesichtspunkt eines angemessenen Schutzes der erfinderischen Leistung steht (BGH GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I), scheidet daher die Annahme einer Patentverletzung mit abgewandelten, aber äquivalenten Mitteln aus.
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2013 - 6 U 18/12
    Der Wortlaut des Anspruchs 1, dem bei der Bestimmung des Schutzumfangs des Klagepatents maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BGHZ 160, 204 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 23 m.w.N. - Okklusionsvorrichtung), verlangt vielmehr neben der im Begriff "Stützmittel" zum Ausdruck kommenden Eignung zum Abstützen des Korbs, dass der Korb mit Hilfe der Stützmittel am Fahrwerk befestigt ist.
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2013 - 6 U 18/12
    Der Wortlaut des Anspruchs 1, dem bei der Bestimmung des Schutzumfangs des Klagepatents maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BGHZ 160, 204 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 23 m.w.N. - Okklusionsvorrichtung), verlangt vielmehr neben der im Begriff "Stützmittel" zum Ausdruck kommenden Eignung zum Abstützen des Korbs, dass der Korb mit Hilfe der Stützmittel am Fahrwerk befestigt ist.
  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2013 - 6 U 18/12
    Die Überlegungen, die der Fachmann hierzu anstellen muss, müssen schließlich drittens am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sein (BGH GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2013 - 6 U 18/12
    Eine Lösung ist nur dann gleichwirkend, wenn sie nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (BGH a.a.O. Rn. 41 - Crimpwerkzeug IV; BGH GRUR 2012, 1122 Rn. 26 - Palettenbehälter III).
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Rechtsprechung
   KG, 24.08.2012 - 6 U 18/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,86910
KG, 24.08.2012 - 6 U 18/12 (https://dejure.org/2012,86910)
KG, Entscheidung vom 24.08.2012 - 6 U 18/12 (https://dejure.org/2012,86910)
KG, Entscheidung vom 24. August 2012 - 6 U 18/12 (https://dejure.org/2012,86910)
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  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09

    Auslegung von Bedingungen der Reisekrankenversicherung: Unerwartetheit einer

    Auszug aus KG, 24.08.2012 - 6 U 18/12
    c) Einer - erneuten - höchstrichterlichen Entscheidung hierzu bedarf es nicht, nachdem der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 2.3.1994 - IV ZR 109/93 - (VersR 1994, 339) grundsätzliche Ausführungen dazu gemacht, dass eine Einschränkung des Reiskrankenversicherungsschutzes auf eine subjektiv für den Versicherungsnehmer vorhersehbare Heilbehandlung zulässig gewesen wäre, und in dem Beschluss über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG Köln vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 (VersR 2010, 379) vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 - (ZfS 2010, 33) ausgeführt hat, bei dem Vergleich der Leistungsbeschreibung in § 1 Nr. 1 AVB mit dem Risikoausschluss in § 1 Nr. 2 a S. 1 AVB erkenne der durchschnittliche Versicherungsnehmer, "dass akute, mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen, während die Behandlung bereits bestehender und bekannter Vorerkrankungen einschließlich möglicher Behandlungsfolgen vom Versicherungsschutz ausgenommen ist" (Rz. 7 zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 30.10.2009 - 20 U 62/09

    Begriff der akuten, unerwarteten Erkrankung in der Reisekrankenversicherung

    Auszug aus KG, 24.08.2012 - 6 U 18/12
    c) Einer - erneuten - höchstrichterlichen Entscheidung hierzu bedarf es nicht, nachdem der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 2.3.1994 - IV ZR 109/93 - (VersR 1994, 339) grundsätzliche Ausführungen dazu gemacht, dass eine Einschränkung des Reiskrankenversicherungsschutzes auf eine subjektiv für den Versicherungsnehmer vorhersehbare Heilbehandlung zulässig gewesen wäre, und in dem Beschluss über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG Köln vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 (VersR 2010, 379) vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 - (ZfS 2010, 33) ausgeführt hat, bei dem Vergleich der Leistungsbeschreibung in § 1 Nr. 1 AVB mit dem Risikoausschluss in § 1 Nr. 2 a S. 1 AVB erkenne der durchschnittliche Versicherungsnehmer, "dass akute, mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen, während die Behandlung bereits bestehender und bekannter Vorerkrankungen einschließlich möglicher Behandlungsfolgen vom Versicherungsschutz ausgenommen ist" (Rz. 7 zitiert nach Juris).
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der

    Auszug aus KG, 24.08.2012 - 6 U 18/12
    c) Einer - erneuten - höchstrichterlichen Entscheidung hierzu bedarf es nicht, nachdem der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 2.3.1994 - IV ZR 109/93 - (VersR 1994, 339) grundsätzliche Ausführungen dazu gemacht, dass eine Einschränkung des Reiskrankenversicherungsschutzes auf eine subjektiv für den Versicherungsnehmer vorhersehbare Heilbehandlung zulässig gewesen wäre, und in dem Beschluss über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG Köln vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 (VersR 2010, 379) vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 - (ZfS 2010, 33) ausgeführt hat, bei dem Vergleich der Leistungsbeschreibung in § 1 Nr. 1 AVB mit dem Risikoausschluss in § 1 Nr. 2 a S. 1 AVB erkenne der durchschnittliche Versicherungsnehmer, "dass akute, mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen, während die Behandlung bereits bestehender und bekannter Vorerkrankungen einschließlich möglicher Behandlungsfolgen vom Versicherungsschutz ausgenommen ist" (Rz. 7 zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   KG, 09.10.2012 - 6 U 18/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,86911
KG, 09.10.2012 - 6 U 18/12 (https://dejure.org/2012,86911)
KG, Entscheidung vom 09.10.2012 - 6 U 18/12 (https://dejure.org/2012,86911)
KG, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 6 U 18/12 (https://dejure.org/2012,86911)
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  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09

    Auslegung von Bedingungen der Reisekrankenversicherung: Unerwartetheit einer

    Auszug aus KG, 09.10.2012 - 6 U 18/12
    Der Senat hat bei seiner Würdigung des von der Klägerin vorgetragenen Sachverhalts unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch allein auf die der Klägerin zum Zeitpunkt des Reiseantritts bekannten Umstände abgestellt, wobei die zitierten Entscheidungen in VersR 1994, 549 ff. und VersR 2012, 89 = ZfS 2012, 33 f. zu finden sind.
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der

    Auszug aus KG, 09.10.2012 - 6 U 18/12
    Der Senat hat bei seiner Würdigung des von der Klägerin vorgetragenen Sachverhalts unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch allein auf die der Klägerin zum Zeitpunkt des Reiseantritts bekannten Umstände abgestellt, wobei die zitierten Entscheidungen in VersR 1994, 549 ff. und VersR 2012, 89 = ZfS 2012, 33 f. zu finden sind.
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